Er befindet sich aktuell, nach seiner Verurteilung und Haftstrafe, wieder auf freiem Fuß und betrügt mit dem New College und Prodev College weiterhin Interessenten, die ihre Fremdsprachenkenntnisse verbessern wollen, u.a. mit gefälschten Presse- und Medienberichten. mehr »
Nachdem er mit gefälschten Presse- und Medienberichten und selbstverfassten Referenzen von angeblichen Kursteilnehmern sich das Vertrauen bei den Interessenten erschlichen hat, kassiert er die Kursgebühr, gibt die Kurstermine bekannt, verschiebt diese mehrmals, solange bis der Kursteilnehmer kein Interesse mehr hat und seine Kursgebühr zurückverlangt. Dann hält er die Geschädigten weiter hin, bis diese dann mit Anzeige drohen. Danach bricht er den Kontakt ab und alle Bemühungen seitens der Geschädigten, ihr Geld zurück zu bekommen, laufen ins Leere.
Geschickt bezieht Leis die Seminarhotels in seine Betrugsmasche mit ein. Er bucht die Seminarräume wirklich, um den misstrauischen gewordenen Teilnehmern Seriosität zu vermitteln, wenn diese den Kursort hinterfragen und überprüfen wollen. Natürlich werden auch die Hotelbetreiber um ihre Rechnung von Leis betrogen. Auch hier wurden in der Vergangenheit zahlreiche Strafanzeigen erstellt
Nun haben sich auch schon wieder die ersten Geschädigten bei unserer Geschädigten-Hotline gemeldet. mehr »
1). Beeindruckende Presse- und Medienberichte:
AUSNAHMSLOS ALLE Referenzen sowie Presse- und TV-Berichte sind von anderen Mitbewerbern gestohlen, aus dem Zusammenhang gerissen und verfälscht worden! Man hat ganz einfach den Namen der Mitbewerber durch „New College“ ersetzt. Hier handelt es sich um 10-15 Jahre alte Berichte, die in keinem Zusammenhang mit dem New College stehen.
Man schreckt beim New College auch vor Identitätsmissbrauch nicht zurück! So werden auf der Webseite Referenzen von bekannten Persönlichkeiten veröffentlicht und dem New College zugeordnet.
Alle diese betrügerischen Täuschungen sollen den Eindruck erwecken, dass dem New College diese Qualität und Lernerfolge zustehen.
2). Gut formulierte und professionell aufgesetzte Kundenanschreiben:
Auch den zugesandten Info-Broschüren, Anmeldungsformularen und Rechnungen vom New College werden gefälschte Kundenaussagen und Referenzen untergemischt, um eine Entscheidung zur Anmeldung und schnellen Geldüberweisung zu provozieren.
3). Den hochprofessionellen Kundendialog seitens New College :
In den meisten Fällen übernimmt Leis die Kundenberatung selbst. Er ist ein begnadeter Sprecher und Verkäufer. Er lässt mit seiner wohlklingenden und vertrauenswürdigen Stimme auch immer wieder gefälschte Referenzen-Aussagen in den Dialog mit einfließen.
In allen Fällen handelt es sich um klare Wettbewerbsverstöße mit betrügerischer Absicht. Das wurde unter Strafandrohung vom Landgericht Hamburg verboten. Wegen Nichtbeachtung wurde ein Bestrafungsantrag erlassen. (AZ 327 O 130/13)
Aktuell wurde seitens Geschädigter ein neuer Strafantrag, diesmal beim Landgericht München gestellt.
Bereits am 15. Oktober 2008 wurde Leis wegen Urheberverletzung, unrechtmäßiger Verbreitung und Vervielfältigung von Lern-Cds. rechtskräftig vom Landgericht Braunschweig verurteilt (AZ 9 O 1524/07 (247) . Hier handelte es sich um die Lernsoftware ALPHAGINO. Diese Software bietet er auch aktuell wieder seinen Interessenten bei der Buchung eines Sprachkurses als besonderes Highlight an. Das wurde mittlerweile durch mehrere Personen bestätigt. Sollten auch Sie diese illegale Software vom New College erhalten haben, dann setzen Sie sich mit RA Schröder in Verbindung. Sie erhalten durch ihn gratis eine legale Lern-CD zugesandt. Die Kosten dafür übernimmt der Inhaber der Urheberrechte.
Das New College verstößt auch gegen deutsche Steuergesetze. Es werden Rechnungen ohne Mehrwertsteuer angeboten und ausgestellt, obwohl das New College nicht die gesetzlichen Auflagen nach §4 Nr. 21 a und b UStG erfüllt. Das ist ein Strafdelikt und geht über den unlauteren Wettbewerb hinaus! Die Steuerfahndung hat sich ebenfalls eingeschaltet.
Die Staatsanwaltschaft wurde über eventuelle Mittäter informiert und ermittelt bereits in Sachen Beihilfe zu einer Straftat. Besonders verdächtigt wird ein s.g. Mastertrainer, der die Kursinteressenten zwecks einer Level-Einstufung kontaktierte und in den meisten Fällen auch versuchte direkt einen Kurs zu verkaufen. Nachweislich wurden ihm diese Kontakte von Leis übermittelt. Kurz nachdem Leis verhaftet wurde, bediente dieser „Mastertrainer“ auch das Kundentelefon, bzw. kümmerte er sich um die schriftlichen Anfragen aus dem Internet.
Sollten Sie uns dazu weitere Beweise, zu den uns schon vorliegenden liefern können, dann bitten wir Sie, sich mit der Anwaltskanzlei Schröder in Verbindung zu setzen.
Auf den Seiten ist mehrmals die Rede von der Lernmethode MentalBrain, die mit dem Markenschutz-Kennzeichen TM markiert wird.
Nach gründlichen Recherchen durch einen Patentanwalt wurde festgestellt, dass diese Marke nicht als eingetragene und geschützte Marke beim Marken-Patentamt geführt wird. Ein weiterer Versuch, sich Vertrauen zu erschleichen, mit dem Vorsatz, Menschen zu betrügen!
Leis wurde für seine Betrügereien auch mehrmals verurteilt:
1996 vom Amtsgericht Trier wegen Betrugs
2004 Landgericht München wegen Betrugs
76fache Veruntreuung - 26facher Betrug an Kursteilnehmern
2006 Verurteilung wegen Namensmissbrauch
2006 Verurteilung wegen Urheberrechtsverletzungen
2007 Verurteilung wegen Markenmissbrauch
2008 Verurteilung wegen Urheberverletzungen
2009 Verurteilung unlauterer Wettbewerb in mehreren Fällen
2013 Verurteilung unlauterer Wettbewerb
2013 Weitere Verurteilung unlauterer Wettbewerb
2014 Bestrafungsurteil unlauterer Wettbewerb
2015 Untersuchungshaft - Warten auf Prozess
2015 Internationaler Haftbefehl vollstreckt auf Mallorca
Aktuell auf freiem Fuß mit New College
Nachdem die Geschädigten, der von Leis nicht durchgeführten Sprachkurse, über einen deutschen Anwalt gemeinsam Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betrug gestellt haben, wurde zunächst nur Haftbefehl in Deutschland erlassen.
Nachdem immer mehr Strafanzeigen gegen Leis gestellt wurden und noch andere Betrugs-Straftaten, wie aus der Erotikbranche dazukamen und sich die Steuerbehörde wegen Hinterziehung einschaltete, wurde Anfang diesen Jahres ein internationaler Haftbefehl erlassen. Leis konnte mehrmals einem Zugriff durch die spanische Polizei entgehen und flüchten, wurde aber dann doch am 4. Juni 2015 aufgespürt und festgenommen.
Sollten auch Sie von Leis betrogen worden seien, können Sie sich unverbindlich an die Rechtsanwaltskanzlei Schröder in Hamburg wenden. Dort erhalten Sie das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft. Sie können auch die Anwaltskanzlei beauftragen, in Ihrem Namen Strafanzeige zustellen. Dafür werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt.
Anwaltskanzlei Schröder (Hamburg) www.schroeder-law.de